Mercedes-Benz Reifen- und Komplettradschutz

Mercedes-Benz Serviceinformation

Mercedes-Benz Reifen- und Komplettradschutz

Ein Reifenschaden, ein Felgenschaden oder der Diebstahl eines Reifens kommt meist unerwartet. Der Mercedes-Benz Reifen- und Komplettradschutz kann Ihnen im anerkannten Schadenfall helfen, Kosten für Ersatz und Montage gemäß den jeweils gültigen Bedingungen besser abzusichern.

Bei geeigneten Mercedes-Benz Reifen und Mercedes-Benz Original Kompletträdern aus dem Mercedes-Benz Service ist der jeweilige Schutz gemäß den Bedingungen bereits eingeschlossen. Welche Leistung gilt, hängt davon ab, ob Sie einen einzelnen Reifen oder ein komplettes Rad inklusive Felge erworben haben.

Kurz erklärt: Der Reifenschutz bezieht sich auf Schäden rund um den Reifen. Der Komplettradschutz umfasst zusätzlich bestimmte massive Felgenschäden am Komplettrad.

Ihre Vorteile im Überblick

36 Monate Laufzeit

Reifenschutz und Komplettradschutz laufen gemäß den Bedingungen jeweils 36 Monate ab Kaufdatum.

Schutz bei typischen Schäden

Je nach Schutz können unter anderem eingefahrene Gegenstände, Anprallschäden, Reifenplatzer, Diebstahl oder Vandalismus erfasst sein.

Ersatzkosten im Garantiefall

Im anerkannten Garantiefall können Ersatzkosten gemäß den Bedingungen nachträglich erstattet werden.

Schadenformular als Download

Für die Abrechnung des Garantiefalls steht ein Formular für Mercedes-Benz Reifengarantie und Komplettradschutz bereit.

Reifenschutz oder Komplettradschutz: Was ist der Unterschied?

Der Mercedes-Benz Reifenschutz ist für neue Reifen gedacht. Er kann bei Gebrauchsschäden an den in der Kaufrechnung aufgeführten Reifen greifen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Der Mercedes-Benz Komplettradschutz gilt für Kompletträder inklusive Felgen. Er umfasst neben bestimmten Reifenschäden auch bestimmte massive Felgenschäden, zum Beispiel bei Rissbildung, Materialverformung oder sicherheitsrelevanten Beschädigungen der Felge.

Unterschied zwischen Reifenschutz und Komplettradschutz
Bereich Reifenschutz Komplettradschutz
Gilt für Neue Reifen gemäß Bedingungen Kompletträder inklusive Felgen gemäß Bedingungen
Laufzeit 36 Monate ab Kaufdatum 36 Monate ab Kaufdatum
Reifenschäden Ja, bei erfassten Schadenursachen Ja, bei erfassten Schadenursachen
Felgenschäden Nein Ja, bei bestimmten massiven Felgenschäden
Schadenabwicklung Mit Formular und erforderlichen Belegen Mit Formular und erforderlichen Belegen

Welche Schäden können abgedeckt sein?

Die folgenden Schadenarten können je nach Produkt und Bedingungen relevant sein. Maßgeblich ist immer die jeweils passende PDF-Bedingung für Reifenschutz oder Komplettradschutz.

Eingefahrene Gegenstände

Zum Beispiel spitze Gegenstände wie Nägel oder Schrauben.

Anprallschäden

Zum Beispiel Schäden am Reifen durch Bordsteinkanten.

Reifenplatzer

Ein geplatzter Reifen kann gemäß Bedingungen als Garantiefall relevant sein.

Diebstahl oder Vandalismus

Bei Diebstahl oder Vandalismus wird ein Nachweis über die polizeiliche Anzeige inklusive Aktenzeichen benötigt.

Massive Felgenschäden

Beim Komplettradschutz können bestimmte massive Felgenschäden zusätzlich erfasst sein.

Prüfung im Einzelfall

Eine Erstattung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch Mercedes-Benz/smart Servicepartner, Mercedes-Benz AG oder Versicherer.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Im anerkannten Garantiefall erfolgt die Auszahlung nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen nachträglich direkt an den Garantienehmer. Die Wertabrechnung erfolgt auf Basis des Kaufbelegs für den Ersatzreifen, die Ersatzfelge oder das Ersatzkomplettrad.

Für Montage, Demontage und Wuchten sehen die Bedingungen eine Erstattung bis zu dem dort genannten Höchstbetrag vor. Beim Komplettradschutz sind Reifendruckkontrollsensoren und Felgenmuttern von dieser Montagekostenregelung ausgenommen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen kundenfreundlich zusammen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Garantiebedingungen in den PDF-Dokumenten.

Schadenfall: Diese Unterlagen werden benötigt

Zur Abrechnung des Garantiefalls müssen die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Das Schadenformular enthält dafür die wichtigsten Angaben zum Schadenereignis, zur Fahrgestellnummer, zum betroffenen Reifen, zur Felge oder zum Komplettrad sowie zur Abrechnung.

  1. Schadenformular vollständig ausfüllen.
  2. Kaufrechnung des beschädigten Reifens, Komplettrads oder der Felge bereithalten.
  3. Kaufrechnung des neuen Reifens, Komplettrads oder der Felge beilegen.
  4. Bei Vandalismus oder Diebstahl den Nachweis über die polizeiliche Anzeige inklusive Aktenzeichen beifügen.
  5. Unterlagen gemäß Formular an CG Car-Garantie einreichen.

Downloads: Bedingungen und Schadenformular

Hier finden Sie die aktuellen PDF-Dokumente zum Mercedes-Benz Reifenschutz, zum Mercedes-Benz Komplettradschutz und zur Abrechnung eines Garantiefalls.

Wenn Sie neue Reifen, Felgen oder Kompletträder auswählen, sollte auch die passende Rad- und Reifenkombination geprüft werden. Das ist besonders wichtig, wenn Modell, Baureihe, Baumuster, Ausstattung oder Freigaben für die Auswahl entscheidend sind.

Häufige Fragen zum Mercedes-Benz Reifen- und Komplettradschutz

Was ist der Mercedes-Benz Reifenschutz?

Der Mercedes-Benz Reifenschutz bezieht sich auf neue Reifen und kann bei bestimmten Gebrauchsschäden greifen, zum Beispiel bei eingefahrenen spitzen Gegenständen, Anprallschäden, Reifenplatzern, Vandalismus oder Diebstahl.

Was ist der Mercedes-Benz Komplettradschutz?

Der Mercedes-Benz Komplettradschutz gilt für Kompletträder inklusive Felgen. Zusätzlich zu erfassten Reifenschäden können bestimmte massive Felgenschäden erfasst sein.

Wie lange gilt der Schutz?

Reifenschutz und Komplettradschutz laufen gemäß den Bedingungen jeweils 36 Monate ab Kaufdatum. Das Kaufdatum ergibt sich aus dem Kaufbeleg.

Wer zahlt die Erstattung im Schadenfall aus?

Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen nachträglich direkt an den Garantienehmer. Die Abwicklung erfolgt gemäß Schadenformular und Garantiebedingungen.

Welche Unterlagen brauche ich im Schadenfall?

Benötigt werden unter anderem das vollständig ausgefüllte Schadenformular, die Kaufrechnung des beschädigten Reifens, Komplettrads oder der Felge sowie die Kaufrechnung des Ersatzes. Bei Vandalismus oder Diebstahl ist zusätzlich der Nachweis über die polizeiliche Anzeige inklusive Aktenzeichen erforderlich.

Werden Felgenschäden vom Reifenschutz abgedeckt?

Nein, der Reifenschutz bezieht sich auf Reifen. Felgenschäden sind nur im Rahmen des Komplettradschutzes relevant, wenn die dort genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.

Gilt der Schutz auch bei normalem Verschleiß?

Schäden durch übliche Abnutzung sind laut Bedingungen nicht vom Garantieschutz umfasst. Bitte beachten Sie dazu die vollständigen Garantiebedingungen.

Warum bei Neils & Kraft informieren und bestellen?

  • Persönliche Beratung zu Mercedes-Benz Reifen, Felgen und Kompletträdern
  • Unterstützung bei der Zuordnung passender Räder, Reifen und Felgen
  • Sicherer Bestellprozess mit SSL-Verschlüsselung
  • Kein Mindestbestellwert
  • Versandkostenfreie Lieferung ab 100 EUR Warenwert innerhalb Deutschlands per UPS Standard
  • Klare Informationen zu Versandkosten vor Abschluss der Bestellung
  • Selbstabholung in Gießen möglich

Sie haben Fragen zum Reifen- und Komplettradschutz?

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Schutz für Ihren Reifen- oder Komplettradkauf relevant ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei Fragen zur passenden Rad- und Reifenkombination können je nach Fahrzeug auch Baureihe, Baumuster, Ausstattung oder Fahrgestellnummer wichtig sein.

E-Mail: shop@neils-und-kraft.de
Telefon: 0641 / 9530-0